Ihre Anwälte mit hoher Erfolgsrate
Als spezialisierte und erfahrene Kanzlei vertreten wir effektiv Ihre Interessen und setzen Ihre Rechte durch
Aufgrund unserer jahrzehntelangen Praxiserfahrung haben wir für unsere Mandanten zahlreiche Erfolge errungen. Dabei haben wir gelernt, dass für den gemeinsamen Erfolg eine tiefe Vertrauensbasis nötig ist, um Ihre Interessen am besten durchsetzen zu können.
Transparenz ist für uns ein unverzichtbares Gut, deshalb haben wir Ihnen unsere Fälle aufgelistet, sodass Sie nachvollziehen können, welche Resultate unsere Arbeitsweise für unsere Mandanten liefert.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen einen kleinen Auszug unserer gewonnenen Fälle. Dabei können sie auch gerne einen Blick in die Fälle werfen, um eventuelle eine erste Einschätzung für Ihren Fall zu gewinnen und zu sehen, dass die Anwaltskanzlei Mustermann für Sie die richtige ist.
Inhaltsverzeichnis
Berufsunfähigkeit – Regulierungshilfe und gerichtliche Vertretungen
Regulierungshilfe, 11/2019
Bei der Mandantin wurde bereits vor über 10 Jahren MS diagnostiziert, sie litt unter einer starken Parese des linken Beins und einer sensomotorischen Parese des rechten Arms. Dennoch arbeitete sie Vollzeit als Verkäuferin (Beratung von Kunden, Heben und Tragen von schweren Lasten, Auspacken und Verräumen von Ware u.a.).
Mitte 2019 erlitt sie einen schweren MS-Schub mit ausgeprägter spastisch-ataktischer Gangstörung mit linksbetonter Paraparese, Feinmotorikstörung und Hypästhesie im Bereich des rechten Arms. Sie ist arbeitsunfähig erkrankt und seit 2020 teilweise erwerbsgemindert.
Ihr BU-Versicherer erbrachte trotz der starken gesundheitlichen Einschränkungen nur befristet Leistung mit dem Hinweis, dass unsere Mandantin ja wieder 4 Stunden täglich arbeite.
Unser Hinweis, dass dies erstens nicht stimme und zweitens die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht per se zum Wegfall von BU führe – der Versicherer muss hier den Beweis erbringen, dass die Versicherungsnehmerin tatsächlich wieder zu mehr als 50 % berufsfähig ist – führte dazu, dass der BU-Versicherer innerhalb von 14 Tagen die vollen Leistungen unbefristet anerkannte.
LG Musterstadt, Vergleich vom 29.05.2021 -7 O 10/18-
Durch einen schweren Autounfall erlitt der Mandant ein Hochrasanztrauma mit Strukturverletzung der Wirbelsäule, weswegen er für ca. 10 Monate seinen Beruf als selbstständiger Unternehmensberater nicht ausüben konnte. Seine BU-Versicherung verweigerte die Leistung.
Vor dem LG Musterstadt konnten wir für den Mandanten einen Vergleich über 75 % der geschuldeten Renten erzielen.
LG Musterstadt, Vergleich 11/2020 9 1 104/14
Bei dem damals 3 ½-jährigen Mandanten wurde 1998 eine Raumforderung im Gehirn übersehen. Trotz regelmäßiger Kontrollen und Überwachung eines Krampfleidens wurde erst im Alter von 8 Jahren der Tumor im Bereich der Hirnanhangsdrüse diagnostiziert. Auch nach operativer Teilresektion des Tumors und Bestrahlung leidet der heute 24-jährige Mandant unter schweren endokrinologischen Schäden.
In dem seit 2015 anhängigen Rechtsstreit vor dem LG Musterstadt und gleichzeitig durchgeführten Vergleichsverhandlungen konnten wir bis heute Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Mehrbedarf in Höhe 1,2 Mio € für den Mandanten durchsetzen.
LG Musterstadt, Vergleich vom 09.09.2019
Dem Mandanten fiel auf einer Baustelle ein Stein auf die rechte Hand, was – neben einer Risswunde und einem Fingerbruch –zu einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS = Morbus Sudeck) führte. Der Haftpflichtversicherer der Baufirma hielt sich für privilegiert (§§ 104 ff. SGB VII) und deshalb leistungsfrei.
Vor dem Landgericht Musterstadt erstritten wir eine Abfindungszahlung in Höhe von 40.000 €.
LG musterstadt, Urteil vom 21.08.2020 -26 O 123/19 –
Der Mandant brach sich bei einem Sturz den linken Ellenbogen und den linken Unterschenkel und litt deshalb an Bewegungseinschränkungen und Schmerzen. Sein privater Unfallversicherer holte (bei einem ihm bekanntem Arzt) ein Gutachten ein und errechnete einen deutlich zu geringen Invaliditätsgrad.
Vor dem Landgericht erstritten wir – nach Einholung eines weiteren Gutachtens – erhebliche weitere Leistungen.
Private Unfallversicherung – Invaliditätsleistungen
Regulierungshilfe, 11/2019
Bei der Mandantin wurde bereits vor über 10 Jahren MS diagnostiziert, sie litt unter einer starken Parese des linken Beins und einer sensomotorischen Parese des rechten Arms. Dennoch arbeitete sie Vollzeit als Verkäuferin (Beratung von Kunden, Heben und Tragen von schweren Lasten, Auspacken und Verräumen von Ware u.a.).
Mitte 2019 erlitt sie einen schweren MS-Schub mit ausgeprägter spastisch-ataktischer Gangstörung mit linksbetonter Paraparese, Feinmotorikstörung und Hypästhesie im Bereich des rechten Arms. Sie ist arbeitsunfähig erkrankt und seit 2020 teilweise erwerbsgemindert.
Ihr BU-Versicherer erbrachte trotz der starken gesundheitlichen Einschränkungen nur befristet Leistung mit dem Hinweis, dass unsere Mandantin ja wieder 4 Stunden täglich arbeite.
Unser Hinweis, dass dies erstens nicht stimme und zweitens die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht per se zum Wegfall von BU führe – der Versicherer muss hier den Beweis erbringen, dass die Versicherungsnehmerin tatsächlich wieder zu mehr als 50 % berufsfähig ist – führte dazu, dass der BU-Versicherer innerhalb von 14 Tagen die vollen Leistungen unbefristet anerkannte.
LG Musterstadt, Vergleich vom 29.05.2021 -7 O 10/18-
Durch einen schweren Autounfall erlitt der Mandant ein Hochrasanztrauma mit Strukturverletzung der Wirbelsäule, weswegen er für ca. 10 Monate seinen Beruf als selbstständiger Unternehmensberater nicht ausüben konnte. Seine BU-Versicherung verweigerte die Leistung.
Vor dem LG Musterstadt konnten wir für den Mandanten einen Vergleich über 75 % der geschuldeten Renten erzielen.
LG Musterstadt, Vergleich 11/2020 9 1 104/14
Bei dem damals 3 ½-jährigen Mandanten wurde 1998 eine Raumforderung im Gehirn übersehen. Trotz regelmäßiger Kontrollen und Überwachung eines Krampfleidens wurde erst im Alter von 8 Jahren der Tumor im Bereich der Hirnanhangsdrüse diagnostiziert. Auch nach operativer Teilresektion des Tumors und Bestrahlung leidet der heute 24-jährige Mandant unter schweren endokrinologischen Schäden.
In dem seit 2015 anhängigen Rechtsstreit vor dem LG Musterstadt und gleichzeitig durchgeführten Vergleichsverhandlungen konnten wir bis heute Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Mehrbedarf in Höhe 1,2 Mio € für den Mandanten durchsetzen.
LG Musterstadt, Vergleich vom 09.09.2019
Dem Mandanten fiel auf einer Baustelle ein Stein auf die rechte Hand, was – neben einer Risswunde und einem Fingerbruch –zu einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS = Morbus Sudeck) führte. Der Haftpflichtversicherer der Baufirma hielt sich für privilegiert (§§ 104 ff. SGB VII) und deshalb leistungsfrei.
Vor dem Landgericht Musterstadt erstritten wir eine Abfindungszahlung in Höhe von 40.000 €.
LG musterstadt, Urteil vom 21.08.2020 -26 O 123/19 –
Der Mandant brach sich bei einem Sturz den linken Ellenbogen und den linken Unterschenkel und litt deshalb an Bewegungseinschränkungen und Schmerzen. Sein privater Unfallversicherer holte (bei einem ihm bekanntem Arzt) ein Gutachten ein und errechnete einen deutlich zu geringen Invaliditätsgrad.
Vor dem Landgericht erstritten wir – nach Einholung eines weiteren Gutachtens – erhebliche weitere Leistungen.
Rechtsschutzversicherung – Deckungsklagen
Regulierungshilfe, 11/2019
Bei der Mandantin wurde bereits vor über 10 Jahren MS diagnostiziert, sie litt unter einer starken Parese des linken Beins und einer sensomotorischen Parese des rechten Arms. Dennoch arbeitete sie Vollzeit als Verkäuferin (Beratung von Kunden, Heben und Tragen von schweren Lasten, Auspacken und Verräumen von Ware u.a.).
Mitte 2019 erlitt sie einen schweren MS-Schub mit ausgeprägter spastisch-ataktischer Gangstörung mit linksbetonter Paraparese, Feinmotorikstörung und Hypästhesie im Bereich des rechten Arms. Sie ist arbeitsunfähig erkrankt und seit 2020 teilweise erwerbsgemindert.
Ihr BU-Versicherer erbrachte trotz der starken gesundheitlichen Einschränkungen nur befristet Leistung mit dem Hinweis, dass unsere Mandantin ja wieder 4 Stunden täglich arbeite.
Unser Hinweis, dass dies erstens nicht stimme und zweitens die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht per se zum Wegfall von BU führe – der Versicherer muss hier den Beweis erbringen, dass die Versicherungsnehmerin tatsächlich wieder zu mehr als 50 % berufsfähig ist – führte dazu, dass der BU-Versicherer innerhalb von 14 Tagen die vollen Leistungen unbefristet anerkannte.
LG Musterstadt, Vergleich vom 29.05.2021 -7 O 10/18-
Durch einen schweren Autounfall erlitt der Mandant ein Hochrasanztrauma mit Strukturverletzung der Wirbelsäule, weswegen er für ca. 10 Monate seinen Beruf als selbstständiger Unternehmensberater nicht ausüben konnte. Seine BU-Versicherung verweigerte die Leistung.
Vor dem LG Musterstadt konnten wir für den Mandanten einen Vergleich über 75 % der geschuldeten Renten erzielen.
LG Musterstadt, Vergleich 11/2020 9 1 104/14
Bei dem damals 3 ½-jährigen Mandanten wurde 1998 eine Raumforderung im Gehirn übersehen. Trotz regelmäßiger Kontrollen und Überwachung eines Krampfleidens wurde erst im Alter von 8 Jahren der Tumor im Bereich der Hirnanhangsdrüse diagnostiziert. Auch nach operativer Teilresektion des Tumors und Bestrahlung leidet der heute 24-jährige Mandant unter schweren endokrinologischen Schäden.
In dem seit 2015 anhängigen Rechtsstreit vor dem LG Musterstadt und gleichzeitig durchgeführten Vergleichsverhandlungen konnten wir bis heute Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Mehrbedarf in Höhe 1,2 Mio € für den Mandanten durchsetzen.
LG Musterstadt, Vergleich vom 09.09.2019
Dem Mandanten fiel auf einer Baustelle ein Stein auf die rechte Hand, was – neben einer Risswunde und einem Fingerbruch –zu einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS = Morbus Sudeck) führte. Der Haftpflichtversicherer der Baufirma hielt sich für privilegiert (§§ 104 ff. SGB VII) und deshalb leistungsfrei.
Vor dem Landgericht Musterstadt erstritten wir eine Abfindungszahlung in Höhe von 40.000 €.
LG musterstadt, Urteil vom 21.08.2020 -26 O 123/19 –
Der Mandant brach sich bei einem Sturz den linken Ellenbogen und den linken Unterschenkel und litt deshalb an Bewegungseinschränkungen und Schmerzen. Sein privater Unfallversicherer holte (bei einem ihm bekanntem Arzt) ein Gutachten ein und errechnete einen deutlich zu geringen Invaliditätsgrad.
Vor dem Landgericht erstritten wir – nach Einholung eines weiteren Gutachtens – erhebliche weitere Leistungen.
Krankentagegeldversicherung
Regulierungshilfe, 11/2019
Bei der Mandantin wurde bereits vor über 10 Jahren MS diagnostiziert, sie litt unter einer starken Parese des linken Beins und einer sensomotorischen Parese des rechten Arms. Dennoch arbeitete sie Vollzeit als Verkäuferin (Beratung von Kunden, Heben und Tragen von schweren Lasten, Auspacken und Verräumen von Ware u.a.).
Mitte 2019 erlitt sie einen schweren MS-Schub mit ausgeprägter spastisch-ataktischer Gangstörung mit linksbetonter Paraparese, Feinmotorikstörung und Hypästhesie im Bereich des rechten Arms. Sie ist arbeitsunfähig erkrankt und seit 2020 teilweise erwerbsgemindert.
Ihr BU-Versicherer erbrachte trotz der starken gesundheitlichen Einschränkungen nur befristet Leistung mit dem Hinweis, dass unsere Mandantin ja wieder 4 Stunden täglich arbeite.
Unser Hinweis, dass dies erstens nicht stimme und zweitens die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht per se zum Wegfall von BU führe – der Versicherer muss hier den Beweis erbringen, dass die Versicherungsnehmerin tatsächlich wieder zu mehr als 50 % berufsfähig ist – führte dazu, dass der BU-Versicherer innerhalb von 14 Tagen die vollen Leistungen unbefristet anerkannte.
LG Musterstadt, Vergleich vom 29.05.2021 -7 O 10/18-
Durch einen schweren Autounfall erlitt der Mandant ein Hochrasanztrauma mit Strukturverletzung der Wirbelsäule, weswegen er für ca. 10 Monate seinen Beruf als selbstständiger Unternehmensberater nicht ausüben konnte. Seine BU-Versicherung verweigerte die Leistung.
Vor dem LG Musterstadt konnten wir für den Mandanten einen Vergleich über 75 % der geschuldeten Renten erzielen.
LG Musterstadt, Vergleich 11/2020 9 1 104/14
Bei dem damals 3 ½-jährigen Mandanten wurde 1998 eine Raumforderung im Gehirn übersehen. Trotz regelmäßiger Kontrollen und Überwachung eines Krampfleidens wurde erst im Alter von 8 Jahren der Tumor im Bereich der Hirnanhangsdrüse diagnostiziert. Auch nach operativer Teilresektion des Tumors und Bestrahlung leidet der heute 24-jährige Mandant unter schweren endokrinologischen Schäden.
In dem seit 2015 anhängigen Rechtsstreit vor dem LG Musterstadt und gleichzeitig durchgeführten Vergleichsverhandlungen konnten wir bis heute Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Mehrbedarf in Höhe 1,2 Mio € für den Mandanten durchsetzen.
LG Musterstadt, Vergleich vom 09.09.2019
Dem Mandanten fiel auf einer Baustelle ein Stein auf die rechte Hand, was – neben einer Risswunde und einem Fingerbruch –zu einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS = Morbus Sudeck) führte. Der Haftpflichtversicherer der Baufirma hielt sich für privilegiert (§§ 104 ff. SGB VII) und deshalb leistungsfrei.
Vor dem Landgericht Musterstadt erstritten wir eine Abfindungszahlung in Höhe von 40.000 €.
LG musterstadt, Urteil vom 21.08.2020 -26 O 123/19 –
Der Mandant brach sich bei einem Sturz den linken Ellenbogen und den linken Unterschenkel und litt deshalb an Bewegungseinschränkungen und Schmerzen. Sein privater Unfallversicherer holte (bei einem ihm bekanntem Arzt) ein Gutachten ein und errechnete einen deutlich zu geringen Invaliditätsgrad.
Vor dem Landgericht erstritten wir – nach Einholung eines weiteren Gutachtens – erhebliche weitere Leistungen.