Unsere Leistungen im Bereich Insolvenzrecht
Ihre Top Fachanwälte für Arbeitsrecht – Kanzlei in der Stadtmitte – direkt an der Musterstraße
Kritische Phasen im Lebenszyklus eines Unternehmens nehmen die gesamte Kraft des Unternehmers und seinen Beratern in Anspruch. Oftmals müssen in kürzester Zeit Entscheidungen mit enormer wirtschaftlicher Tragweite getroffen werden. Dabei muss einer der Hauptaugenmerke auf der Gestaltung künftiger Tätigkeitsfelder liegen. Unsere Mandanten sind uns dankbar, dass wir in Zeiten wichtiger Entscheidungen und kritischer Prozesse rund um die Uhr im Insolvenzrecht zur Verfügung stehen.
Unsere Leistungen für Arbeitsrecht auf einen Blick:
- Betriebsfortführung in der Insolvenz
- Abwehr von Haftungsansprüchen
- Prozessführung
- Vertretung von Kreditinstituten und anderen Gläubigern im Insolvenzverfahren
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen hinsichtlich der Haftungsvermeidung
- Verhandlungen mit Gläubigern
- Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle
- Strafverfahren mit Bezug zum Insolvenzverfahren
- Anfechtungsprozesse
Im Bereich der Umstrukturierung treffen weitschweifige und verklauselte Beratungsberichte nicht den Kern des unternehmerischen Bedarfs. Wir beraten praxisorientiert, wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig innovativ. Unsere Mandanten schätzen konkrete andlungsempfehlungen, zuverlässiges Engagement sowie vertrauensvolle Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Dokumente downloaden:
- Service A
- Service B
- Service C
- Service D
- Service E
Unsere 4 Schritte zu Ihrem Erfolg
Durch einen etablierten und standardisierten Arbeitsprozess können wir unseren Mandanten höchste Qualität und Effizienz bieten.
Den Fall aus Ihrer Perspektive hören
Der erste Schritt im Prozess besteht darin, einige persönliche und identifizierende Informationen über Ihren Fall und Sie zu einzuholen.
Überprüfung der Dokumente bzw. Post
Der zweite Schritt in diesem Prozess ist eine sorgfältige Überprüfung aller Ihrer Gerichtsdokumente und ggfs. schon Akteneinsicht.
Rückblick auf das, was passiert ist
Der dritte Schritt in diesem Prozess besteht darin, zu verstehen, was aus Ihrer Sicht passiert ist.
In unserem letzten Schritt setzen wir dann mit aller Entschlossenheit Ihr Recht gegenüber der Oppositionspartei durch.
Sanierung und Restrukturierung von insolventen Unternehmen
Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer in der Krise und vertreten Sie gegenüber Gläubigern, Gerichten und Behörden sowie dem Insolvenzverwalter. Einen Schwerpunkt bildet die Begleitung bei außergerichtlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Wir beraten und vertreten Gläubiger gegenüber von Insolvenz bedrohten und insolvent gewordenen Schuldnern und setzen ihre Forderung gegen diese und gegen die Insolvenzmasse durch.
Regelinsolvenz: Wie kann man eine Unternehmensinsolvenz anmelden?
Wenn einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht, oder diese tatsächliche vorhanden ist, besteht die Pflicht spätestens nach drei Wochen beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag zur Regelinsolvenz zu stellen (§2 InsO).
In der Praxis hat der Geschäftsführer eines Unternehmens jedoch nicht immer drei Wochen Zeit für diesen Antrag. §15 InsO bestimmt, dass der Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, gestellt werden muss. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, kann es zu einem Verfahren wegen Insolvenzverschleppung kommen.
Was ist eine Insolvenzverschleppung?
Stellt der Geschäftsführer den Insolvenzantrag zu spät, oder gar nicht, führt dies zu einer Haftung mit seinem persönlichen Vermögen. Er steht dann persönlich für Handlungen ein, die die Vermögensmasse reduzieren; sowohl im Innenverhältnis, als auch gegenüber seinen Gläubigern (Außenverhältnis).
Gehaftet wird demnach für jegliche Zahlungen ohne Aktivtausch, also jene Zahlungen, die zu keinem Gegenwert in der Insolvenzmasse führen. Der Geschäftsführer haftet im Falle der Insolvenzverschleppung auch gegenüber Gläubigern, deren Forderung erst nach der Insolvenzreife entstanden sind (Neugläubiger), gegenüber der Sozialversicherung, als auch gegenüber dem Finanzamt.
Privatinsolvenz anmelden
Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und eine Restschuldbefreiung anstreben, müssen ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen. Zunächst muss, wie auch bei der Firmeninsolvenz, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Dieser kann durch den Schuldner selbst, oder durch den Gläubiger gestellt werden.
Bei der Privatinsolvenz kann aber weiterhin ein Antrag auf Restschuldbefreiung (§286 InsO) und ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (§4a InsO) gestellt werden. Auch hier muss eine verfahrensdeckende Insolvenzmasse vorhanden sein, um ein Verfahren in die Wege zu leiten zu können.
Bei der Privatinsolvenz können vorsätzlich oder grob fahrlässig gemachte falsche oder fehlende Angaben im Insolvenzantrag ebenfalls zu Sanktionen führen.
Kontaktieren Sie uns:
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Ihr Ansprechpartner

Dr. Max Mustermann
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Mustermann
Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Rechtsgebiet und spezialisieren uns auf die Themen Rechtsgebiet A, Rechtsgebiet B und die Beratung bei der Erstellung von Verträgen.



Unsere Erfahrung im Insolvenzrecht
Wie läuft das ganze ab?
- In unserem Onlineformular schildern Sie uns Ihr Anliegen und senden uns Dokumente zu Ihrem Fall, sodass wir uns ein detailliertes Bild machen können.
- Wir nehmen kostenlos und unverbindlich meist telefonisch Kontakt mit Ihnen auf um Ihren Fall zu besprechen.
- Wir schicken Ihnen nach Absprache ein Angebot und Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, stellen wir eine Deckungsanfrage. Andernfalls senden wir Ihnen Informationen zu den Rechtsanwaltsgebühren zu.
- Wenn Sie mit unserem Vorgehen einverstanden sind, erteilen Sie uns einen konkreten Auftrag durch das Übersenden unserer Mandatsunterlagen.
- Nach Eingang der Mandatsunterlagen bei uns, legen wir eine Akte an und bearbeiten Ihren Fall.
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