
Eine Querschnittslähmung führt je nach Schweregrad häufig zum völligen Verlust der körperlichen Selbstständigkeit. Neben den erheblichen körperlichen Einschränkungen führt die neue Lebenssituation zu erheblichen psychischen Belastungen.
Wurde die Querschnittslähmung durch die Handlung eines anderen herbeigeführt, stehen Gerichte häufig vor der nahezu unlösbaren Aufgabe, hierfür einen angemessenen finanziellen Ausgleich finden zu müssen. Jüngste Entscheidungen zeigen: Die sonst eher zurückhaltenden deutschen Gerichte tendieren in diesem Bereich zu immer höheren Schmerzensgeldern.
OLG München: 500.000 € Schmerzensgeld für Querschnittslähmung infolge eines Arztfehlers
Aufgrund einer Kette mehrerer Fehler im Behandlungsverlauf stellte das Gericht in der Summe einen groben Behandlungsfehler fest und erachtete aufgrund der massiven körperlichen Einschränkungen der Klägerin ein Schmerzensgeld von 500.000 € für angemessen.
Extremes Leiden des Patienten rechtfertigt Höhe des Schmerzensgeldes
Die gegen das erstinstanzliche Urteil von dem Hausarzt eingelegte Berufung blieb ohne Erfolg. Die Entscheidung des LG sei sowohl hinsichtlich Grund als auch Schmerzensgeldhöhe rechtsfehlerfrei. Insbesondere müssten in der Schmerzensgeldhöhe die extremen Leiden des Verstorbenen berücksichtigt werden, der sich seiner Beeinträchtigungen bewusst gewesen sei und deshalb in besonders hohem Maße gelitten habe. Laut des Gerichts sei auch unerheblich, dass der Leidensweg des Verstorbenen „nur“ ein Jahr angedauert hatte, denn dieser habe seinen Freitod nur gewählt, um sein Leiden zu beenden.
Dies ist ebenso interessant wie einleuchtend: Denn die hohen Schmerzensgeldbeträge rechtfertigen sich vordergründig durch die mit der Querschnittslähmung verbundene lebenslange massive Beeinträchtigung. Dass der Betroffene sich hier allerdings aufgrund seines massiven Leidens für den Tod entschied, muss als besondere Härte berücksichtigt werden.
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