Unsere Leistungen für Gesundheits- und Heilberufe
Ihre Top Fachanwälte für Arbeitsrecht – Kanzlei in der Stadtmitte – direkt an der Musterstraße
Sie suchen nach einem Fachanwalt für Medizinrecht, Arztrecht oder KV-Recht? Dann sind sie bei uns genau richtig. Dr. Mustermann als kompetenter Anwalt für Medizinrecht steht seinen Mandantinnen und Mandanten jederzeit zur Seite.
Patienten beraten wir in Fällen von Behandlungsfehlern und sonstigen Therapie- und Diagnosefehlern. Ferner beraten wir Patienten bei Feststellung der Berufsunfähigkeit oder eines GdB. Auf Ärzteseite beraten wir nunmehr primär im Bereich der Erstellung von Chefarztverträgen.
Unsere Leistungen für Arbeitsrecht auf einen Blick:
- Das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
- Das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
- Das Krankenhausrecht einschließlich der Regelungen der Bedarfsplanung und Finanzierung sowie des Chefarztvertragsrechts
- Das Vertrags– und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Das Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und anderer Heilberufe einschließlich des Vergütungsrechts
Aufgrund unserer fast 30-jährigen Erfahrung stehen wir für eine qualitativ hochwertige, vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit im Medizinrecht.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Dokumente downloaden:
- Service A
- Service B
- Service C
- Service D
- Service E
Unsere 4 Schritte zu Ihrem Erfolg
Durch einen etablierten und standardisierten Arbeitsprozess können wir unseren Mandanten höchste Qualität und Effizienz bieten.
Den Fall aus Ihrer Perspektive hören
Der erste Schritt im Prozess besteht darin, einige persönliche und identifizierende Informationen über Ihren Fall und Sie zu einzuholen.
Überprüfung der Dokumente bzw. Post
Der zweite Schritt in diesem Prozess ist eine sorgfältige Überprüfung aller Ihrer Gerichtsdokumente und ggfs. schon Akteneinsicht.
Rückblick auf das, was passiert ist
Der dritte Schritt in diesem Prozess besteht darin, zu verstehen, was aus Ihrer Sicht passiert ist.
In unserem letzten Schritt setzen wir dann mit aller Entschlossenheit Ihr Recht gegenüber der Oppositionspartei durch.
Allgemeines zum Arzt-Recht
Das Medizinrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet und, wie sich aus vorstehender Auflistung ergibt, recht komplex. Im Medizinrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die Rechte und Pflichten von Ärzten untereinander.
Des Weiteren betrifft das Medizinrecht die privatrechtlichen und die öffentlich-rechtlichen Regeln für die Ausübung medizinischer Berufe (sog. Berufsrecht) und beinhaltet verschiedene Regelungen für Arzneimittel. Eines der wichtigsten Teilgebiete des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht, das seit Februar 2013 in den §§ 630a ff. BGB geregelt ist.
Im Arzthaftungsrecht geht es um Schadensersatzansprüche von Patienten wegen (schwerwiegender) fehlerhafter medizinischer Behandlung. Neben juristischem Wissen muss man in diesem Rechtsbereich auch den Zusammenhang zwischen medizinischer Versorgung und Haftpflichtversicherungsrecht verstehen, der sehr kompliziert ist. Unsere Anwälte sind auf das Arztrecht spezialisiert, daher bieten wir Ihnen die besten Voraussetzungen für die Erfüllung von Haftpflichtansprüchen.
Kontaktieren Sie uns:
- Musterstraße 10, 35274 Kirchhain
- 0172/xxxxxxx
- info@anwalt.de
- Mo - Fr: 8:00 - 17:30 Uhr
- Sa - So: geschlossen
Ihr Ansprechpartner

Dr. Max Mustermann
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Mustermann
Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Rechtsgebiet und spezialisieren uns auf die Themen Rechtsgebiet A, Rechtsgebiet B und die Beratung bei der Erstellung von Verträgen.



Unsere Erfahrung im Arzt-Recht
Wie läuft das ganze ab?
- In unserem Onlineformular schildern Sie uns Ihr Anliegen und senden uns Dokumente zu Ihrem Fall, sodass wir uns ein detailliertes Bild machen können.
- Wir nehmen kostenlos und unverbindlich meist telefonisch Kontakt mit Ihnen auf um Ihren Fall zu besprechen.
- Wir schicken Ihnen nach Absprache ein Angebot und Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, stellen wir eine Deckungsanfrage. Andernfalls senden wir Ihnen Informationen zu den Rechtsanwaltsgebühren zu.
- Wenn Sie mit unserem Vorgehen einverstanden sind, erteilen Sie uns einen konkreten Auftrag durch das Übersenden unserer Mandatsunterlagen.
- Nach Eingang der Mandatsunterlagen bei uns, legen wir eine Akte an und bearbeiten Ihren Fall.
Nehmen Sie Kontakt auf!




