Unsere Referenzen und Urteile
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kleinen Auszug von gewonnen Fällen und Urteilen
Verkehrsstrafrecht: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Dem Mandant, der bereits 2 Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten hatte, wurde unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen, die Höhe des Fremdschadens betrug über 12.000,00 €. Ziel der Verteidigung war es, den Mandanten zunächst vor einer nunmehr drohenden Freiheitsstrafe sowie einer längeren Entziehung der Fahrerlaubnis zu bewahren.
Urteil des Amtsgericht Musterstadt: Das Gericht konnte davon überzeugt werden, dass der Mandant keinen Vorsatz bezüglich der Höhe des Schadens hatte und verurteilte den Mandanten zu einer Geldstrafe und verhängte lediglich ein 3-monatiges Fahrverbot.
Strafrecht: Vorwurf der sexuellen Belästigung
Unserem Mandanten wurde durch eine anonyme Anzeige vorgeworfen, seine Stieftochter mehrfach unsittlich berührt zu haben. Unser Mandant konnte sich zunächst überhaupt nicht erklären wie es zu solchen Vorwürfen kommen konnte. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte durch akribische Ausarbeitung herausgefunden werden, dass wohl der neue Lebensgefährte der Ex-Frau unseres Mandanten die Anzeige anonym erstattet hat.
Urteil des Amtsgericht Musterstadt: Nach konkreter Benennung der Motivation der Falschbelastung seitens des Anzeigenden konnte durch die Verteidigung die Unschuld unseres Mandanten nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte unserer Argumentation und stellte das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos ein.
Strafrecht: Vorwurf der Urkundenfälschung, des Betruges, der vorsätzlichen Körperverletzung sowie der Nötigung
Der Mandant – verteidigt durch einen anderen Rechtsanwalt- wurde in der ersten Instanz zu einer 12 monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Rechtsanwältin Marta Mustermann hat den Mandanten gezielt auf die Berufungshauptverhandlung vorbereitet. Ziel war es die Aussetzung zur Bewährung der verhängten Freiheitsstrafe zu erreichen.
Urteil des Amtsgericht Musterstadt: Marta Mustermann konnte in der Berufungsinstanz durch gezielte Vorbereitung des Mandanten auf die Hauptverhandlung erreichen, dass die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und der Mandant somit davor bewahrt wurde die Freiheitsstrafe im Gefängnis abzusitzen.
Das sagen Kunden über unsere Leistungen
Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Max Mustermann
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Dr. Mustermann ist ein absoluter Fachmann auf seinem Gebiet. Mit Akribie, Sachverstand und Ruhe weist er eine äußerst hohe Kompetenz aus.
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